In einer ersten Analyse wird das bestehende Gebäude begutachtet und mit den Änderungswünschen verglichen. Schnell können Probleme aufgelöst oder Herausforderungen aufgezeigt werden. Mit einem Massnahmenkatalog können nötige Anpassungen strategisch festgehalten werden, im Optimalfall findet dieser Schritt zeitnah mit dem ersten Entwurf Architektur zusammen.
In der Brandschutzplanung fliessen nun alle Informationen zusammen, die genauen Wünsche der Bauherrschaft, die Architekturplanung, die Materialwahl, der Personen- oder der Sachwertschutz, die Arbeitsabläufe des Betriebes. Durch die Zusammenarbeit aller Beteiligten kann der Brandschutz effizient in die Gesamtplanung eingearbeitet werden. Der Abschluss der Planung wird mit einer Amtlichen Brandschutzbewilligung erreicht.
Während der Bauphase ist die Begleitung in Brandschutzfragen für die Gesamtleitung Architektur eine wichtige Stütze. Schnell können plötzlich auftauchende Fragenstellungen lösungsorientiert angegangen werden. Durch Kontrollen der Pläne und der Ausführung vor Ort kann die Qualität, welche die Bauherrschaft bestellt hat, sichergestellt werden.
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